Die Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag — Gestaltungsspielräume
Fachbeitrag · Zeitschrift für Arbeitsrecht im Betrieb
Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag — wenn es um Ihre berufliche Existenz geht, brauchen Sie keine Floskeln, sondern eine präzise Strategie. Wir vertreten Sie mit der Erfahrung aus über 500 Verfahren.
Kündigungsschutzklage, Prüfung der Sozialauswahl, fristlose und betriebsbedingte Kündigungen. Wichtig: Für die Klage bleiben nur drei Wochen ab Zugang — wir handeln am selben Tag.
Verhandlung von Abfindungen im Kündigungsschutzverfahren und beim Aufhebungsvertrag — inklusive Steueroptimierung, Sperrzeitvermeidung und Zeugnisformulierung. Unser Ziel: mehr als die Faustformel.
Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen: Befristungen, Wettbewerbsverbote, Bonusklauseln, variable Vergütung. Bevor Sie unterschreiben — nicht danach.
Beratung von Betriebsräten nach dem BetrVG: Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Mitbestimmung bei Restrukturierungen. Auf Wunsch als ständige Beratung nach § 111 BetrVG.
Die in der Praxis übliche Orientierung ist die Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Geben Sie zwei Werte ein — wir zeigen Ihnen die Größenordnung. Wie viel tatsächlich verhandelbar ist, klären wir im Gespräch.
Fachbeitrag · Zeitschrift für Arbeitsrecht im Betrieb
Vortrag · Frankfurter Arbeitsrechtstage
Fachbeitrag · Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Pauschal 190 € zzgl. Umsatzsteuer — das ist die gesetzliche Obergrenze für Verbraucher nach dem RVG. Beauftragen Sie uns anschließend mit der Vertretung, rechnen wir die Erstberatung vollständig auf das Honorar an.
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam — selbst wenn sie fehlerhaft war. Melden Sie sich deshalb sofort, gern noch am Tag des Erhalts.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch sehr häufig verhandelt — im Kündigungsschutzverfahren oder per Aufhebungsvertrag. Als Orientierung dient die Faustformel 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr; je schwächer die Kündigung, desto besser Ihre Verhandlungsposition.
Ja — sofern Ihre Police den Baustein Arbeitsrechtsschutz enthält und die Wartezeit abgelaufen ist. Die Deckungszusage holen wir kostenfrei für Sie ein; Sie müssen sich um nichts kümmern.
Niemals ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld auslösen und ist nachträglich kaum zu korrigieren. Lassen Sie sich Bedenkzeit geben und den Entwurf vor der Unterschrift anwaltlich prüfen — oft ist deutlich mehr verhandelbar.
Partnerin · Fachanwältin für Arbeitsrecht
Verhandelt seit 2008 Kündigungsschutzverfahren und Abfindungen — mit Vorliebe für die Fälle, die „aussichtslos" genannt werden. Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht.
Partner · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berät Führungskräfte bei Vertragsgestaltung und Trennung sowie Betriebsräte bei Restrukturierungen. Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Kündigungsschutz.
Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen offen, was möglich ist, was es kostet und ob sich der Weg lohnt. In dringenden Kündigungsfällen erhalten Sie binnen 24 Stunden einen Termin.
Jetzt anrufen — 07261 908 240Kaiserring 14
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