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Kanzlei für Arbeitsrecht · Frankfurt

Klarheit im Arbeitsrecht.

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag — wenn es um Ihre berufliche Existenz geht, brauchen Sie keine Floskeln, sondern eine präzise Strategie. Wir vertreten Sie mit der Erfahrung aus über 500 Verfahren.

Est. 2008
Kompetenzfelder

Vier Felder.
Eine Haltung.

  • Kündigungsschutzklage, Prüfung der Sozialauswahl, fristlose und betriebsbedingte Kündigungen. Wichtig: Für die Klage bleiben nur drei Wochen ab Zugang — wir handeln am selben Tag.

  • Verhandlung von Abfindungen im Kündigungsschutzverfahren und beim Aufhebungsvertrag — inklusive Steueroptimierung, Sperrzeitvermeidung und Zeugnisformulierung. Unser Ziel: mehr als die Faustformel.

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen: Befristungen, Wettbewerbsverbote, Bonusklauseln, variable Vergütung. Bevor Sie unterschreiben — nicht danach.

  • Beratung von Betriebsräten nach dem BetrVG: Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Mitbestimmung bei Restrukturierungen. Auf Wunsch als ständige Beratung nach § 111 BetrVG.

Der Abfindungsrechner

Was ist meine Abfindung wert?

Die in der Praxis übliche Orientierung ist die Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Geben Sie zwei Werte ein — wir zeigen Ihnen die Größenordnung. Wie viel tatsächlich verhandelbar ist, klären wir im Gespräch.

Ihre Orientierungsgröße
0 €

0,5 × Gehalt × Jahre

Unverbindliche Faustformel, kein gesetzlicher Anspruch und keine Rechtsberatung. Die tatsächliche Abfindung hängt von Kündigungsgrund, Prozessrisiko und Verhandlung ab.

Ergebnis in der Erstberatung besprechen
Die Kanzlei

Zahlen, die für sich sprechen.

0+
Geführte Verfahren
0
Jahre Arbeitsrecht
0
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Qualifikation

Fachanwältin & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mitglied im DAV-Arbeitsrecht

Publikationen & Vorträge

2026

Die Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag — Gestaltungsspielräume

Fachbeitrag · Zeitschrift für Arbeitsrecht im Betrieb

2025

Kündigungsschutz in der Transformation: Restrukturierung fair verhandeln

Vortrag · Frankfurter Arbeitsrechtstage

2024

Variable Vergütung im Arbeitsvertrag — Klauseln auf dem Prüfstand

Fachbeitrag · Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst wissen wollen.

Pauschal 190 € zzgl. Umsatzsteuer — das ist die gesetzliche Obergrenze für Verbraucher nach dem RVG. Beauftragen Sie uns anschließend mit der Vertretung, rechnen wir die Erstberatung vollständig auf das Honorar an.

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam — selbst wenn sie fehlerhaft war. Melden Sie sich deshalb sofort, gern noch am Tag des Erhalts.

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch sehr häufig verhandelt — im Kündigungsschutzverfahren oder per Aufhebungsvertrag. Als Orientierung dient die Faustformel 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr; je schwächer die Kündigung, desto besser Ihre Verhandlungsposition.

Ja — sofern Ihre Police den Baustein Arbeitsrechtsschutz enthält und die Wartezeit abgelaufen ist. Die Deckungszusage holen wir kostenfrei für Sie ein; Sie müssen sich um nichts kümmern.

Niemals ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld auslösen und ist nachträglich kaum zu korrigieren. Lassen Sie sich Bedenkzeit geben und den Entwurf vor der Unterschrift anwaltlich prüfen — oft ist deutlich mehr verhandelbar.

Die Partner

Zwei Namen. Ein Mandat: Ihres.

Dr. Katharina Voss

Partnerin · Fachanwältin für Arbeitsrecht

Verhandelt seit 2008 Kündigungsschutzverfahren und Abfindungen — mit Vorliebe für die Fälle, die „aussichtslos" genannt werden. Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht.

Dr. Julius Hartmann

Partner · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Berät Führungskräfte bei Vertragsgestaltung und Trennung sowie Betriebsräte bei Restrukturierungen. Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Kündigungsschutz.

Erstberatung

Der erste Schritt ist ein Gespräch.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen offen, was möglich ist, was es kostet und ob sich der Weg lohnt. In dringenden Kündigungsfällen erhalten Sie binnen 24 Stunden einen Termin.

Jetzt anrufen — 07261 908 240
Telefon +49 7261 908 240

Mo–Fr, 8:30–18:00 Uhr

Kanzlei

Kaiserring 14
74889 Frankfurt

3. OG, Aufzug vorhanden · Parkhaus Kaiserring gegenüber